1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Peru Journeys E.I.R.Ltda zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird Peru Journeys E.I.R.Ltda
dem Kunden die Buchungsbestätigung/Rechnung übersenden.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Ausnahmen werden vor Buchung mitgeteilt.
2.2 Die Restzahlung muss unaufgefordert bis 30 Tage vor Reiseantritt beglichen sein.
2.3 Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung bei Peru Journeys E.I.R.Ltda zugesandt.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Peru Journeys E.I.R.Ltda berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 zu belasten.
3. Leistungen und Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Internetseiten bzw. In unseren Broschüren und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung. Peru Journeys E.I.R.Ltda behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Änderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert
wird.
3.2 Die Preise, Angebote und Informationen auf den Internetseiten und in den Broschüren sind gültig zur Zeit der Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise, Angebote und
Informationen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern können.
3.3 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Peru Journeys E.I.R.Ltda bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Leistungsträger eine Erstattung nicht möglich machen kann.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Peru Journeys E.I.R.Ltda verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.2 Peru Journeys E.I.R.Ltda bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur
Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren gegenüber Peru Journeys E.I.R.Ltda erhöht, oder es tritt eine Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ein, kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Peru Journeys E.I.R.Ltda den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage
vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühr vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu
machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (nach Reisebeginn ist kein Rücktritt möglich, Stornokosten 100%). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Peru Journeys E.I.R.Ltda. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Peru Journeys
E.I.R.Ltda Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Peru Journeys E.I.R.Ltda kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- ab dem 30. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
- ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
- ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt (oder Nichtantritt): 100% des Reisepreises
Ausnahmen:
a) Sonderstorno Inka Trail Bausteine ab Buchungsdatum 100% des Reisepreises
b) Sonderstorno Galapagosprogramme (Kreuzfahrten und Inselprogramme) und Amazonas-Kreuzfahrten ab Buchungsdatum 50% des Reisepreises; ab dem 90. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
c) Weiter Sonderstorno sind vorbehalten. Diese werden aber vor Buchung mitgeteilt.
5.2 Umbuchungen (d.h. z.B. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin, eine andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Peru Journeys E.I.R.Ltda kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber Peru Journeys E.I.R.Ltda als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch Peru Journeys E.I.R.Ltda
Peru Journeys E.I.R.Ltda kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist (in diesem Fall behält Peru Journeys E.I.R.Ltda den Anspruch auf den Reisepreis und übernimmt keine weiteren Haftungen) oder wenn die Durchführung der Reise aufgrund höherer
Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt wird.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind
ausgeschlossen.
7. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Peru Journeys E.I.R.Ltda als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Peru Journeys E.I.R.Ltda für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Darüber hinaus entstehende Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
8. Haftung von Peru Journeys E.I.R.Ltda und Beschränkung der Haftung
8.1 Peru Journeys E.I.R.Ltda haftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers
c) Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Peru Journeys E.I.R.Ltda haftet nicht für die Leistungen der Fluggesellschaften. Diese erbringen ihre Leistungen dem Reisenden
gegenüber eigenverantwortlich.
8.2 Peru Journeys E.I.R.Ltda haftet und entschädigt nicht für Unfälle, Krankheit, Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder sonstigen persönlichen Gegenständen, durch Kunden verursachte Schäden
und gesundheitliche Schäden, Verspätungen oder Beeinträchtigungen der Reise, aufgrund von höherer Gewalt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
9. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Peru Journeys E.I.R.Ltda kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Peru Journeys E.I.R.Ltda kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Falls der
Kunde mit der Abhilfe nicht zufrieden ist oder falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist Peru Journeys E.I.R.Ltda direkt am Geschäftssitz zu verständigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Ansprüchen zu machen. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht
oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der
Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Reisegast selbst verantwortlich. Peru Journeys E.I.R.Ltda haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, auch falls die Vorschriften sich nach Vertragsabschluss geändert haben sollten. Alle Informationen oder Ratschläge von Peru Journeys E.I.R.Ltda was Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften betreffen, werden in gutem Glauben gegeben, aber ohne jegliche Haftung von Seiten von Peru Journeys E.I.R.Ltda.
Perú Journeys E.I.R.Ltda.
Av. Sol 526-A
08000 Cusco
Peru
Tel: +51 (0) 84 217200
Mobile/WhatsApp: +49 1575 9502507
E-Mail: info@perujourneys.com
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